29.12.2009
Leidige Väter
Als Anfang Dezember die Nachricht über die Gleichstellung lediger Väter mit verheirateten Vätern durch die Medien ging, wunderte ich mich vor allem über diesen Ausdruck “ledige Väter”. Früher gab es doch nur ledige Mütter, und die Väter dazu blieben sprachlich unsichtbar. Im Zuge der Frauenbewegung organisierten sich die damals noch brutal geächteten “ledigen Mütter”, nannten sich fortan “alleinerziehend” statt “ledig” und gründeten den Verband alleinerziehender Mütter. Bald begehrten auch Männer Einlass (ähnlich wie beim Hausfrauenbund) und schwupps hieß der Verband “Verband alleinerziehender Mütter und Väter”, VAMV. Das neue Wort betonte den Aspekt des Erziehens und Betreuens im Alleingang und vernachlässigte den Aspekt des “Zivilstands”. Alleinerziehend können Geschiedene, Verwitwete, Unverheiratete, Getrenntlebende, Sitzengelassene und auch Verheiratete sein.
Nun kommt das erledigte Wort “ledig” also wieder und verbindet sich mit “Vater” zu einer fragwürdigen neuen Einheit - wie kommt das? Auch früher schon gab es ja zu jeder “ledigen Mutter” auch einen Vater ihres “unehelichen” Kindes. Bloß war der Vater meist nicht ledig, sondern verheiratet und hielt es schon deshalb für wenig ratsam, lautstark irgendwelche väterlichen Rechte geltend zu machen. Er hatte mit der ledigen Mutter ein uneheliches oder außereheliches Kind gezeugt und sie dann “mit ihrem Kind sitzengelassen”.
Warum es sitzen- und nicht stehen- oder liegenlassen heißt, wäre auch mal interessant zu ergründen. Ich denke mir, weil das Kind, wie das Jesuskind bei der Jungfrau Maria, meist auf dem Schoß sitzend dargestellt wird, was eine runde, optisch ansprechende Anmutung von Zusammenhalt, Geborgenheit und Wärme ergibt. “Mutter und Kind” eben. Wenn Mutter steht oder geht oder liegt, ist es nichts mit dieser Art Schoß, den gibt es nur im Sitzen.
Das Jesuskind ist Gottes uneheliches und Marias außereheliches Kind. Das sind göttliche, übermenschliche Verhältnisse. Bei den Menschen ist es in der Regel genau umgekehrt. Ihr Kind ist unehelich, und dasselbe Kind ist, von ihm aus betrachtet, außerehelich. Seine außerehelichen Kinder wurden erst vor kurzem mit seinen ehelichen gleichgestellt, z.B. im Erbrecht. Für die Mutter aber macht diese Unterscheidung in Kinder erster und zweiter Klasse in der Regel keinen Sinn, schließlich verlangen alle ihre Kinder extremen körperlichen Einsatz (Schwangerschaft, Geburt, Stillen), bevor sie auch nur Piep sagen können. Mutter kann einem Kind zwar “das Leben schenken”, zu vererben hat sie aber meist nicht viel.
Wenn die Frau durch außerehelichen Geschlechtsverkehr ein Kind bekommt, ist das Kind weder “unehelich” noch “außerehelich”, sondern es gilt als ehelich, sofern die Mutter nichts anderes vermeldet. Gesteht die Mutter ihren “Fehltritt”, kann der “gehörnte Ehemann” das “Kuckuckskind” als seines anerkennen oder sich scheiden lassen. Interessant, diese Tiermetaphern. In Goethes Drama heißt die uneheliche oder außereheliche Tochter noch “natürliche Tochter”. Und in der Tat hat Mutter Natur keinen Bedarf für die Ehe - die “Fortpflanzung” funktioniert sogar ohne diese besonders gut.
Nun zum Vater des “Kuckuckskindes” - ist es sein uneheliches Kind? Nur wenn er ledig ist, sonst eher sein außereheliches Kind. Der Vater ist mal kurz aus seiner Ehe ausgetreten. Die Ehe ist ihm wie ein Gehege, und er geht schon mal gerne außerhalb etwas wildern.
Das war früher die Ordnung der Dinge, die Sorge für das Kind überließ mann gern der Mutter - und fairerweise dann auch das Sorgerecht.
Seit aber Frauen für ihren Unterhalt nicht mehr auf Ehemänner angewiesen sind und selbst über die Anzahl ihrer Kinder entscheiden können, werden sowohl Kinder als auch ehewillige Frauen immer seltener und daher kostbarer. Und deshalb beanspruchen die neuen “ledigen Väter” ihren fairen Anteil vom Mutter-Kuchen.
Mag der verheiratete Vater dem ledigen Vater gleichgestellt werden, das sollen die Männer unter sich ausmachen. Sie sollen auch die Frage klären, wie mit dem verheirateten Vater zweiter Klasse zu verfahren ist - dem, der verheiratet ist, aber nicht mit der Mutter seines Kindes. Wichtig ist, dass die Mutter ihre Vorrechte behält. Denn sie sitzt da mit dem Kind auf dem Schoß, aus dem es kam. Der Vater, ob ledig oder nicht, hat hingegen keinen Schoß, mit dem er gebären könnte, wohl aber einen, auf dem ein Kind sitzen kann. Nur hat er dort meist lieber seinen Laptop. Oder beim Lapdance ein “leichtes Mädchen”.
Auf die eigentliche sozialpolitische und rechtliche Problematik des Themas - Stichwort “Vaterrechtsbewegung” - bin ich hier gar nicht eingegangen, da gibt es viel kompetentere Frauen, z.B. meine Freundin Anita Heiliger. Sie kennt sich aus, und sie wird immer zorniger. Besorgen Sie sich ihre Bücher und/oder gehen Sie auf Heiligers Webseite zu den Downloads und lesen Sie ihre Analysen zum Sorge- und Umgangsrecht, z.B “In Nomine Patris. Die Interessen und Praxen der Vaterrechtsbewegung (2008)” und “Vater um jeden Preis? (2008)”
Luise F. Pusch am 29.12.2009 um 12:53 PM
