Scheinväter
Luise F. Pusch
18.12.2011
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Mitte November hörte ich das Wort „Scheinvater“ zum ersten Mal. Es war im Zusammenhang mit einem neuen Urteil des Bundesgerichtshofs „zum Auskunftsanspruch des Scheinvaters“, damit ein „Scheinvater“ seine unter falschen Voraussetzungen geleisteten Unterhaltszahlungen vom „wahren Erzeuger“ oder „richtigen Vater“ eintreiben kann. Von der Mutter, die den „Scheinvater“ in die Lage bringt, für ein Kind zu zahlen, das nicht er gezeugt hat, war erstaunlich selten die Rede. Hat sie den armen „Scheinvater“ nicht übel betrogen? Ich war verwirrt ob des ungewöhnlich sanften Umgangs der Medien mit der…