Gleichstellung besser andersrum: Ohne Bindestrich ist hübscher
In Österreich dürfen Lesben und Schwule sich seit Januar verpartnern, ein gemeinsamer Familienname bleibt ihnen allerdings verwehrt. Der bleibt den “richtigen” Eheleuten vorbehalten, die als Frau und Mann eine herrkömmliche Ehe eingehen.
Der kleine Unterschied ist diesmal wahrhaftig klein: Es geht um einen Bindestrich! Für Verehelichte gilt:
§ 93 Abs. 2 ABGB: (2) Derjenige Verlobte, der nach Abs. 1 als Ehegatte den Familiennamen des anderen als gemeinsamen Familiennamen zu führen hat, kann dem Standesbeamten gegenüber vor oder bei der Eheschließung in öffentlicher oder öffentlich beglaubigter Urkunde erklären, bei der Führung des gemeinsamen Familiennamens diesem seinen bisherigen Familiennamen unter Setzung eines Bindestrichs zwischen den beiden Namen voran- oder nachzustellen. [...]
Für bloß Verpartnerte gilt hingegen:
§ 2 Abs. 2 Zif. 7a des Namensänderungsgesetzes: [Ein Grund für die Änderung des Familiennamens liegt vor, wenn] der Antragsteller einen Nachnamen erhalten will, der gleich lautet wie der seines eingetragenen Partners und dies gemeinsam mit der Begründung der eingetragenen Partnerschaft beantragt; damit kann auch der Antrag verbunden sein, als höchstpersönliches, nicht ableitbares Recht seinen bisherigen Nachnamen voran- oder nachzustellen;
Die maskuline Diktion der Gesetze ist grotesk und genau so hinterwäldlerisch wie ihr Inhalt - aber konzentrieren wir uns hier nun mal auf den erlaubten oder nicht erlaubten Bindestrich.
Mich erinnert die ganze Sache an eine Schlagzeile der TAZ vom 19.7.2001 - das Bundesverfassungsgericht hatte soeben eine Normenkontrollklage aus Bayern und Sachsen gegen die geplante “Lebenspartnerschaft” abgeschmettert - und die Taz titelte frech: “Homos droht der Eheknast”.
War das Lebenspartnerschaftsgesetz, das die Lesben und Schwulen mühsam erstritten hatten, denn gar nichts wert? So weit würde ich nicht gehen - aber auch ich war und bin eher für eine Gleichstellung in umgekehrter Richtung: Abschaffung der Ehe: Auch Heterosexuelle dürfen nicht heiraten.
Und den Bindestrich finde ich auch nicht besonders erstrebenswert, sondern eher provinziell. Lange Zeit war es in Deutschland für Frauen die einzige Möglichkeit, ihren Geburtsnamen beizubehalten - was bis zu dieser halbherzigen Lösung auch undenkbar war. Deshalb nannte sich Thea Nolte nach der Heirat mit Herrn Bähnisch einfach Theanolte Bähnisch - sehr kreative und eigenwillige Lösung!
Auch der Name der Frau kann als “Familienname” gewählt werden, und der Gatte darf seinen Geburtsnamen mit Bindestrich anhängen oder voranstellen. Nur geschieht das natürlich so gut wie nie: Ein Name wie “Fritz Meyer-Mansfeld, geborener Meyer” - das ist doch dem Manne nicht zuzumuten.
Über die Pionierinnen der Namensemanzipation wurde natürlich immerfort gewitzelt, am meisten wohl über Leutheusser-Schnarrenberger und Däubler-Gmelin. An “Hamm-Brücher” hingegen hatten sich die meisten schon seit den Fünfzigern gewöhnt.
Der Bindestrich verbindet die zwei Namen zu einem “Familiennamen” - ohne Bindestrich hingegen kein “Familienname”, sondern nur ein “Nachname”.
Lesben und Schwule sind empört über die Ungleichbehandlung. Aus einem Jörg Kaiser wurde nicht ein Jörg Eipper-Kaiser, sondern nur ein Jörg Eipper Kaiser - Gemeinheit! Persönlich finde ich die Lösung mit dem Mittelnamen ehrlich gesagt eleganter. Und diese ist anscheinend den Heteros und Heteras verwehrt, wenn ich das feingesponnene Kuddelmuddel-Gesetzwerk richtig verstanden habe.
Elizabeth Barrett Browning, Charlotte Perkins Gilman, Jacqueline Bouvier Kennedy Onassis, John Fitzgerald Kennedy - sind das nicht schöne klangvolle Namen? Dasselbe mit Binde- oder Minus-Strich? Nee!
Und so erwarte ich jetzt einen Antrag der Heiratswilligen auf Gleichstellung mit den Verpartnerungswilligen, auch aus ästhetischen Gründen.
(Dank an Karin Schoenpflug für die Infromationen über die Bindestrich-Kontroverse in Österreich) •••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••
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10 Kommentare
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13.07.2010 um 12:31 Uhr Rune C. Olwen
Hier in Flensburg gibt es einen über 50 jährigen Mann mit einem kurzen einheimischen Namen seit seiner Heirat, (ich habe kein Recht die Namen zu nennen), aus dem schlichten Grund, dass er mit einem Adelstitel geboren wurde, und “als Lehrer mit einem Doppelnamen Zeugnisse zu unterschreiben…”
kurzer blick aufs Handgelenk, als ob die Sehnenscheidenentzündung beim blossen Gedanken schon schmerzte.
Aber es gibt ja vernünftigere Männer als es Politiker sind, vereinzelt….
01.07.2010 um 20:50 Uhr Anne
als unbedarfte meine ich, dass die stigmatisierung durch einen `bindestrich` - wie schon angeregt - durch abschaffung des bindestrichs erfolgreich bekämpft werden könnte.
es wäre doch ferner ein leichtes, generell den begriff `familienname` durch `nachname` zu ersetzen. heirats- und verpartnerungswillige tragen nur noch `nachname/n` und der bindestrich als stigma wird ganz abgeschafft.
Ich finde den schönen namen Jörg Eipper Kaiser gerade ohne bindestrich viel partnerschaftlicher. ein bindestrich wirkt zumind. auf mich eher wie ein anhängsel - und warum müssen sich lesben und schwule überhaupt der hetero-norm anpassen - warum kann es nicht einmal umgekehrt der fall sein?
wie ich gelesen haben, bindet österreichs eherecht besonders fest zusammen: eheleute müssen einander nicht nur treu sein , sondern auch zusammen wohnen. bei der scheidung gilt noch immer das schuldprinzip. verpartnerungswillige dagegen müssen sich aber nicht zur treue verpflichten, müssen nicht solange wie eheleute auf die scheidung warten und danach auch nicht soviel unterhalt zahlen.
ist doch auch ganz hübsch :-(
und solange bis der bindestrich als stigma endlich und hoffentlich mal das zeitliche gesegnet hat, würde ich keine probleme darin sehen, durch ein fröhliches coming out immer wieder die falsche annahme über meine identität auch bei der briefträgerin lautstark zu korrigieren.
aber im grunde genommen halte die ho/ehe sowieso nicht für einen fortschritt - eher für die übernahme eines patriarchalen heterosexuellen systems. immer noch ein staatliches instrument zur regulierung menschlichen zusammenlebens ... ausdruck bürgerlich patriarchaler denkweisen, seufz ....
30.06.2010 um 22:22 Uhr Brigitte
Die zweite kennzeichnung einer bevölkerungsgruppe in Ö. seit der NS-zeit, das ist doch ein erschreckender hinweis, den ich, selbst als österreicherin, nicht wusste: danke für den hinweis, herr Eipper Kaiser! - Es heißt ja auch ´nomen est omen´, und da namen identitätsstiftend sind, können erzwungene namen, auch erzwungene schreibweisen, stigmatisieren, marginalisieren und, wie wir zur kenntnis nehmen müssen, auch das leben kosten. Non specified zu sein - im pass und beim amt - scheint wieder ratsam.
Wir sind, angeregt von Luise Pusch, wieder auf allerhand draufgekommen, wieder war ihre kritik der sprache, diesmal der schreibe, zusammen mit dem diskurs, den sie eröffnet hat, eine offenbarung. Andiamo avanti!
30.06.2010 um 11:46 Uhr Jörg Eipper Kaiser
Sehr geehrte Luise F. Pusch,
es ehrt mich ja sehr, wenn Sie meine(n) Namen als Referenzbeispiel für die absurde Namensregelung rund um das EPG in Österreich heranziehen. Über Ihre Argumente bin ich aber doch etwas konsterniert:
Über die Frage, ob mein Name nun „hübscher“, „eleganter“, „schöner“ oder „klangvoller“ ist, wie Sie in Ihrem Plädoyer für den „Middle Name“ schreiben, habe ich mir ehrlich gesagt noch gar keine Gedanken gemacht. Ich habe den Namen meines Mannes nicht angenommen – und auch in diesem Punkt muss ich Ihre Einschätzung widerlegen, dass es „dem Manne doch nicht zuzumuten ist“ seinen Geburtsnamen zu modifizieren –, um mir selbst eine interessantere Aura zu verleihen, sondern um ein Zeichen der Zugehörigkeit zu setzen. Einer Form der Zugehörigkeit, nicht zu vergessen, die in Österreich erst seit wenigen Monaten von Gesetzes wegen anerkannt worden ist.
Mein Name ist also ein Zeichen der Zugehörigkeit und der intensivsten Form der Loyalität, der persönlichen Zugehörigkeit zu meinem Mann wohlgemerkt, nicht der prinzipiellen Zugehörigkeit zu einer Bevölkerungsgruppe. Bei allen ästhetischen Vorzügen, die Sie meinem neuen Namen zugestehen, möchte ich Sie doch darauf aufmerksam machen, dass es in Österreich nur zwei juristische Möglichkeiten gibt, das Privileg dieser Namenskonstruktion zu genießen:
1. Sie sind eingetragene Partnerin/eingetragener Partner (vulgo: Lesbe/Schwuler),
2. Sie sind Bigamist/in – also kriminell (wie ich von juristischer Seite unlängst informiert wurde).
Ich persönlich finde es zwar schön, schwul zu sein, aber leider haben nicht unerhebliche Teile der Bevölkerung (darunter auch maßgebliche: Vorgesetzte, Polizei, Behörden,…) die „hübschen“, „schönen“ und „eleganten“ Aspekte der Homosexualität noch nicht genug verinnerlicht. (Wegen der Sache mit der Bigamie kann ich nur auf die Ahnungslosigkeit meines Umfelds hoffen!) Und so muss ich immer wieder meinen außergewöhnlich klangvollen Namen und dessen Systematik erklären („Eipper ist kein zweiter Vorname“) und rechtfertigen („Ja, das ist rechtens“). Und, Frau Pusch, möchten Sie sich wirklich mit Ihrer Bibliothekarin, Ihrem Briefträger oder Ihrer Bankberaterin über Ihre sexuelle Orientierung unterhalten? Ich persönlich bin irgendwie zu verklemmt dafür.
Ganz ohne Polemik: Die von Ihnen genannten Damen C. Perkins Gilman, J. Bouvier Kennedy Onassis und auch J. Fitzgerald Kennedy konnten Ihre Namen führen, ohne an so offensichtlicher und öffentlicher Stelle als „abnormal“ stigmatisiert zu sein, weil es in Amerika (und in der Schweiz etc.) eine Tradition dafür gibt. Es ist nichts anrüchiges, Hillary Rodham Clinton zu sein, weil es im harmlosesten Sinne des Wortes „normal“ ist.
Ich persönlich habe leicht reden, meine nicht ganz humorlose Persönlichkeit und mein berufliches Umfeld privilegieren mich dazu, so nonchalant mit Ihnen über dieses Thema zu plaudern. Aber ich bin mir ganz sicher, dass es Menschen gibt, für die so ein Name zutiefst unangenehm wäre und möglicherweise auch karrierehemmend. Sicher: Niemand ist gezwungen, diese Konstellation zu wählen. Aber ich finde es erschütternd, wie gedankenlos (um es positiv zu sehen) oder boshaft (was wohl realistischer sein wird) Politiker/innen vorgehen, wenn es darum geht, Lesben und Schwule doch noch ein bisschen ärgern zu können, wenn man sich schon dazu herablassen muss, deren Partnerschaften als solche ernst zu nehmen. Damit will man wohl zeigen: „Es ist OK, wir dulden es. Aber es ist trotzdem nicht normal, und man soll es sehen!“
Nur nebenbei, auch wenn es unendlich drastisch klingen mag, und in den Konsequenzen nicht im Entferntesten vergleichbar ist:
Die letzte in Österreich erfolgte Kennzeichnung einer Bevölkerungsgruppe durch Namen erfolgte durch die Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen, in: Gesetzblatt für Österreich Nr. 144/1939. In Kraft getreten (weil im Text irrtümlich das Land Österreich ausgenommen) mit der beiliegenden Kundmachung des Reichsstatthalters, Gesetzblatt für Österreich Nr. 180/1939. Angeordnet wurde damals die Kennzeichnung von Juden durch die Pflichtvornamen Israel bzw. Sara …
Auch wenn sowohl Ihr Text als auch meine Reaktion darauf nicht ohne Augenzwinkern geschrieben sind, es geht hier um ein sinnloses, dämliches Symbol der Ungleichbehandlung. Auch wenn es elegant sein mag. Aber dass Dämlichkeit Eleganz nicht ausschließt, ist ein anderes Thema.
Mit besten Grüßen
Ihr
Jörg Eipper Kaiser, geb. Kaiser
29.06.2010 um 21:49 Uhr Amy
Lt. Recherche entscheiden sich immer noch über 80 % Heiratswillige für den Namen des Mannes.
Ich kann mir gut vorstellen, daß die wenigsten Männer bereit sind, `seinen` ledigen Namen abzulegen.
Ich kenne keinen.
Wahrscheinlich setzen sich Frauen eher bei der Wahl eines Doppelnamens durch, denn diese erfreuen sich insbesondere bei jungen Menschen wachsender Beliebtheit, d.h. die Frauen tragen dann Doppelnamen.
“In Westeuropa wurde es im 17./18. Jahrhundert üblich, dass verheiratete Frauen auch den Namen des Ehemannes übernehmen konnten. Vorher hatte eine Heirat keine Auswirkungen auf den Namen, da Ehefrau und Ehemann ihre eigenen Namen behielten.
Im Zusammenhang mit der am Ende des 18. Jahrhunderts erfolgten Kodifizierung der ehelichen Rechtsfolgen wurde das Recht der Ehefrau, den Namen ihres Ehemannes zu tragen im deutschsprachigen Raum - einschl. den Deutschschweizer Kantonen - per Rechtslage zur Pflicht.”
Frauen mussten den Namen ändern!
IHREN Namen anzunehmen, das wäre doch ein reizendes Hochzeitsgeschenk vom ehewilligen Ledigmann an die Zukünftige - und von ihr gibt`s dann das passende Ständchen dazu “Er gehört zu mir, wie mein Name an der Tür”.
Und zwei Vornamen , wie z.B. Caroline L. Herschel usw., finde ich sehr sympathisch. Ebenso zwei Nachnamen für all die Brautpaare, hier gerne die `Mutternamen`.......
29.06.2010 um 15:43 Uhr Katja
Ich finde es 1. super, dass Paare sich aussuchen können, welchen Namen sie ihrem gemeinsamen Kind geben wollen. Es gibt schließlich furchtbare Nachnamen, da ist es doch wundervoll, dass man sich nicht nur selber davon trennen kann (und zwar als Mann oder Frau), sondern ihn auch noch den Kindern ersparen.
2. In meinem Bekanntenkreis hat das neue Namensrecht tatsächlich alles hervorgebracht:
Verheiratete, die beide seinen Geburtsnamen tragen, ebenso wie Verheiratete, die ihren tragen (immerhin zwei Männer, die das gemacht haben) und eine mit Doppelnamen (statistisch also die kleinste Gruppe ;-)
Und viele, wo trotz Ehe beide ihren Namen behalten haben. Bei denjenigen Paaren mit unterschiedlichen Nachnamen heißen übrigens viele Kinder nach ihren Müttern. Das muss Frau eben zuhause durchsetzen, dass das so ist, da braucht es kein Gesetz für.
Und zwei Nachnamen braucht der Mensch ebensowenig wie zwei (oder mehr) Vornamen. Wer’s anders sieht, kann’s ja anders machen, aber bitte nicht Puristinnen wie mir die maximal-zehn-Buchstaben-Option versauen.
28.06.2010 um 20:58 Uhr Brigitte
Ich finde auch, dass kinder selbstverständlich den mutternamen tragen sollen, wie Alison anführt. Auch wenn die mutter inzwischen auch nicht mehr certa est, da nunmehr eine frau ja das befruchtete ei einer anderen austragen kann. Es gibt also eine genetische mutter und eine generative mutter, von generare = erschaffen, hervorbringen. Die generative mutter gibt dem kind den familiennamen, denn sie ist die entschiedene, entscheidende mutter. In solchen fällen schlage ich vor, dass beide frauen, die sich ja meistens kennen, dem kind ihre namen geben, wobei der name der genetischen mutter der mittelname ist, weil ihre rolle der einer mediatorin / (ver)mittlerin ist. Das kind einer solchen “generativen mediation” wird stolz sein auf seine beiden mutternamen, sie/er wird sich nach zwei biologischen müttern nennen, die einen pakt eingegangen sind, um sie / ihn zur welt zu bringen. Auch die kinder von lesbischen paaren könnten den namen der co-mutter als mittelname angeben. Bei kindern schwuler paare sollen auch beide elternnamen über die soziale herkunft auskunft geben.
28.06.2010 um 16:06 Uhr Gunnel
stichwort verpartnerung und Familiennamen / Anreden
Ich lese Ihre Glossen immer gern, auch, weil frau oft so schön darüber schmunzeln kann.
zur verpartnerung (auch schon ein komischer Name)
Ich frage mich, warum in deutschland nicht auch wie in frankreich das entsprechende gesetz für alle menschen genutzt wird. In frankreich heißt es PACS und wird jedes Jahr mehr von Heteras/Heteros genutzt, statt der herkömmlichen Ehe. Eigentlich meine ich auch, das alles sollte abgeschafft werden, aber die wirklichkeit ist ja immer noch auf die monogame mannfrauehe projiziert, obwohl sie ihre Lebensuntauglichkeit immer mehr zeigt.
Zu den Namen:
Hier gibt es einen Ansatz von frauen, sich nach ihrer Mutter zu nennen nach isländischem und norwegischem Vorbild. Das kriegt frau anscheinend bei den Aemtern durch. z.B. Dagmar Margotsdotter. Ich hieße dann Irmgardstochter. Mein eigener Familiennachname Hinrichsen war mir schon immer ein Dorn im Auge, weil mein Vater Magnus hieß und ich ja nicht Hinrichs Sohn bin. Mein Ehename Goemann, den ich einige Zeit nach dem Verschwinden meines Mannes ablegte, war ja auch nicht gerade passend. Bei Schülerinnen hieß ich dann oft Goefrau, angeblich, weil ich das selbst mal gesagt hatte.
Zur Anrede von Frauen:
bei einem mittelalterlichen handwerkermarkt wurde ich an einem Stand mit leckerer Mittelalterpizza mit “meine Holde” angeredet. das irritierte mich zunächst, aber ich finde es inzwischen gut, zumindest wenn die Beziehung gut ist oder gut sein soll (persönlicher Kauf oder im Restaurant oder in der Nachbarschaft, Familie). Jedenfalls besser als “meine Dame” oder “junge Frau”, vor allem, wenn diese schon 60 ist.